EVALUIERUNGSLIZENZ · FASSUNG 1.0
30 Tage kostenlos prüfen.
Proprietäre CountPilot-Version 1.3.1 für die interne Evaluierung durch Unternehmen und andere berechtigte B2B-Nutzer. Stand: 20. August 2026.
Copyright © 2026 Sascha Kühne, handelnd als IT-Service Kühne.
Alle Rechte vorbehalten.
1. Anbieter
Anbieter und Lizenzgeber ist Sascha Kühne, handelnd als IT-Service Kühne, Eschenweg 8, 74321 Bietigheim-Bissingen. Support und Lizenzanfragen: support@countpilot.de.
2. Proprietäre Software
CountPilot ist proprietäre Software und keine Open-Source-Software. Diese Lizenz überträgt weder Eigentum noch Urheber-, Marken-, Design- oder sonstige Schutzrechte am Programm, an seiner Oberfläche, Dokumentation oder den mitgelieferten Grafiken.
3. Berechtigte Nutzer und B2B-Beschränkung
Die Evaluierungslizenz richtet sich ausschließlich an Unternehmer, juristische Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtliche Sondervermögen. Sie ist kein Angebot an Verbraucher. Mit der Annahme bestätigt der Nutzer, CountPilot für einen solchen geschäftlichen oder öffentlich-rechtlichen Nutzer zu verwenden.
4. Einräumung der Evaluierungslizenz
Der Lizenzgeber räumt dem berechtigten Nutzer ein einfaches, nicht übertragbares, nicht unterlizenzierbares und auf den Evaluierungszeitraum beschränktes Recht ein, CountPilot intern zu prüfen, zu erproben und zu evaluieren. Die Lizenz ist kostenfrei. Registrierung, Online-Aktivierung und Verbindung zu einem Lizenzserver sind nicht erforderlich.
5. Evaluierungsdauer
Der Zeitraum beträgt 30 Tage und beginnt mit der erstmaligen ausdrücklichen Annahme in der lokalen CountPilot-Installation. Beginn und Ende werden nur dort gespeichert. Der Ablauf schaltet CountPilot technisch nicht ab, beendet aber das in dieser Lizenz eingeräumte Recht zur kostenlosen Nutzung.
6. Zulässige Nutzung
Während der 30 Tage sind Installation, Ausführung, interne Evaluierung, interne Demonstration, Konfiguration, eigene Felder, Änderungen an Bezeichnungen, Farben, Raster, Layout, Untermenüs und Standardzeiten, Testbuchungen, Testauswertungen und Testexporte, vorhandene Vorlagen, Konfigurationsexport und -import sowie realitätsnahe interne Testabläufe erlaubt.
7. Nicht zulässige Nutzung
Ohne gesonderte schriftliche Vereinbarung sind insbesondere Verkauf, Vermietung, Unterlizenzierung, öffentliche Bereitstellung, Weitergabe an Dritte, Einbindung in ein eigenes kommerzielles Produkt, Entfernen von Copyright- oder Lizenzhinweisen, Umgehung oder Manipulation der Lizenzannahme sowie dauerhafter produktiver Einsatz nach Ablauf nicht erlaubt. Änderungen an Quellcode, Oberfläche, Gestaltung, Dokumentation und Grafiken sind nur zulässig, soweit diese Lizenz, eine gesonderte Vereinbarung oder zwingendes Recht sie erlaubt.
8. Produktiver Einsatz
Die Evaluierungslizenz ist keine Nutzungslizenz für dauerhaften produktiven Betrieb. Die Testversion ist nicht als einzige oder ausschließlich maßgebliche Aufbewahrung für geschäftskritische, gesetzlich vorgeschriebene oder anderweitig unverzichtbare Daten bestimmt. Dauerhafter produktiver Einsatz erfordert eine gesonderte Vereinbarung mit IT-Service Kühne.
9. Softwarefehler und Leistungsgrenzen
Software kann trotz sorgfältiger Entwicklung und Prüfung Fehler enthalten. Programmfehler, Fehlbedienung, Systemstörungen, Inkompatibilitäten oder andere technische Umstände können Buchungen, Zählerstände, Ereignisse, Archive, Auswertungen, Exporte oder sonstige Daten fehlerhaft, unvollständig, verspätet oder verloren werden lassen. Auch Berechnungen, Aggregationen, Auswertungen und Planungswerte können fehlerhaft oder unvollständig sein.
Sofern keine ausdrückliche schriftliche Garantie besteht, garantiert IT-Service Kühne keine jederzeit unterbrechungs-, fehler- oder verlustfreie Funktion und keine vollständige oder fehlerfreie Eignung aller Ausgaben und Berechnungen für einen bestimmten Zweck. Standardzeiten, Aufwand, Kapazitäten, Auslastung und Personalbedarf sind Planungs- und Schätzwerte, keine Messung tatsächlicher Arbeitszeit und keine Erfolgsgarantie. Der Nutzer muss sie vor wesentlichen Entscheidungen auf Plausibilität prüfen.
10. Datensicherung
Der Nutzer ist für regelmäßige externe Sicherungen verantwortlich, die Wert und Bedeutung seiner Daten entsprechen. Interne CountPilot-Sicherungen ersetzen das nicht. Der vollständige CountPilot-Ordner und seine Betriebsdaten sollen regelmäßig auf getrennten Datenträgern, Servern oder Sicherungssystemen gesichert werden. CountPilot darf nicht die einzige Aufbewahrungsstelle für Daten sein, deren Verlust erhebliche betriebliche, rechtliche oder finanzielle Folgen haben kann.
11. Haftung
IT-Service Kühne haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit, bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit, soweit eine Garantie ausdrücklich übernommen wurde, bei arglistigem Verschweigen eines Mangels sowie in Fällen zwingender gesetzlicher Haftung, insbesondere nach anwendbaren Produkthaftungsvorschriften.
Bei leicht fahrlässiger Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht ist die Haftung auf den bei Vertragsschluss vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden begrenzt. Wesentliche Vertragspflichten ermöglichen erst die ordnungsgemäße Vertragsdurchführung und sind solche, auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertrauen darf. Im Übrigen ist die Haftung für leicht fahrlässig verursachte Schäden ausgeschlossen, soweit gesetzlich zulässig.
12. Datenverlust
Soweit IT-Service Kühne nach Ziffer 11 für Datenverlust haftet, ist die Haftung bei leichter Fahrlässigkeit auf den Wiederherstellungsaufwand begrenzt, der bei ordnungsgemäßer, regelmäßiger und risikogerechter Sicherung nötig gewesen wäre. Dies gilt nicht in Fällen unbeschränkter Haftung.
13. Verantwortung des Nutzers
Der Nutzer verantwortet Auswahl und Eignung von CountPilot, Konfiguration, richtige Ausgangsdaten, Ergebnisprüfung, geeignete Zugriffs- und Datenschutzmaßnahmen sowie die Einhaltung gesetzlicher und betrieblicher Vorgaben. CountPilot muss vor produktivem Einsatz mit geplanter Konfiguration und tatsächlichen Abläufen ausreichend getestet werden.
14. Geistige Eigentumsrechte
Alle nicht ausdrücklich eingeräumten Rechte verbleiben beim Lizenzgeber oder jeweiligen Rechteinhaber. Rechtehinweise dürfen nicht entfernt oder unkenntlich gemacht werden.
15. Zwingendes Recht
Zwingende gesetzliche Rechte und Befugnisse bleiben unberührt. Diese Lizenz beschränkt keine Rechte, die nach anwendbarem Recht nicht wirksam ausgeschlossen oder begrenzt werden dürfen.
16. Supportkontakt
Fragen zur Evaluierung, zu einer dauerhaften Lizenz oder zum Produkt: support@countpilot.de. Die kostenlose Evaluierung begründet keinen Anspruch auf bestimmte Reaktionszeiten oder Supportleistungen.